Vertrieb ist eines der entscheidenden Schlüsselthemen für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Von der Dienstleistung bis zur Schwerindustrie ist ohne einen gut funktionierenden Vertrieb auch mit den besten Produkten kein wirtschaftlicher Erfolg zu erzielen. Dabei kommt es neben anderen Faktoren gerade auch auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung an, die die Durchsetzung der eigenen Interessen berücksichtigt, wenn es darauf ankommt.

Dabei umfasst die rechtliche Spannbreite der Vertriebsvertragsformen ein breites Spektrum an Möglichkeiten, vom Handelsvertretervertrag über den Vertragshändlervertrag und den Kommissionsvertrag bis hin zum Franchising oder modernen Vertragsformen der Logistikvereinbarungen und „just in time“- Lieferverträgen.

Die Beratung bei der Wahl der richtigen Vertriebsstruktur, die Ausgestaltung der Verträge und deren Abwicklung gehören dabei zu den Aufgaben, bei denen wir unsere Mandanten begleiten und beraten.

Genauso unterstützen wir bei den für den Vertrieb von Produkten erforderlichen Genehmigungsverfahren (beispielsweise der Registrierung nach dem Elektrogesetz oder der Einhaltung der Vorgaben der Verpackungsverordnung) und beraten über die gesetzlichen Vorgaben für den Vertrieb von speziellen Produkten wie beispielsweise von Medizinprodukten.

Ihre Rechtsanwälte für Vertriebsrecht in Darmstadt, Dresden und Freiberg.