Das Erstellen von handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen gehört selbstverständlich zu unserem Leistungsspektrum. Neben den reinen Erstellungsarbeiten achten wir auf individuelle Optimierung durch das Ausüben von Wahlrechten handels- und steuerrechtlicher Art.

Da der Jahresabschluss für sich alleine nur bedingt aussagefähig ist, erstellen wir im Regelfall einen Bericht über unsere Arbeit und geben Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Gegenüber Banken ist ein solcher aussagefähiger Bericht unverzichtbar im Hinblick auf ein gutes Rating und damit verbundenen günstigeren Darlehenskonditionen.

In Krisenfällen weisen wir unsere Mandanten rechtzeitig auf Insolvenztatbestände hin und beraten intensiv, welche insolvenzrechtlichen Risiken es zu vermeiden gilt. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten dahingehend, wie Krisen überwunden werden können. Hier zeigt sich die Stärke der Beratung im Team durch unsere Multiprofessionalität.

Für unsere ausländischen Mandanten erstellen wir selbstverständlich Jahresabschlüsse in englischer Sprache.

Ihre Steuerberater für Jahresabschlüsse in Darmstadt, Dresden und Freiberg.