Die Anlässe zur Unternehmensbewertung sind vielseitig.

Meist sind es gesetzliche Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen, zum Beispiel bei Ein- und Austritt von Gesellschaftern in Kapital- oder Personengesellschaften, Erbfällen oder Nachfolgeplanungen.

Aber auch eine anlassbezogene Unternehmensbewertung, wie beispielsweise bei Kauf und Verkauf von Unternehmen / Beteiligungen, Bewertung von Sacheinlagen, Plausibilisierung von Business-Plänen oder der Bewertung von Assets, wie beispielsweise Marken- und Patentrechte, Grundstücke und Forderungen sind häufig Grundlage unserer Tätigkeit.

Bei der Bewertung von Unternehmen werden unsere Wirtschaftsprüfer in verschiedenen Funktionen tätig, und zwar als: Neutraler Gutachter, Berater oder Schiedsgutachter/Vermittler.

Unabhängig vom Anlass der Unternehmensbewertung geht es darum, einen Wert zu finden, der den Vorgaben des Gesetzes bzw. den Vorstellungen der Vertragsparteien gerecht wird.

Dabei gibt es mehr als eine Bewertungsmethode und mehr als nur den „einen richtigen Wert“. Nach den berufsständischen Standards bestimmen wir gemeinsam mit dem Auftraggeber den Bewertungsauftrag, unsere Funktion sowie den Ablauf der Bewertung.

Eine Bewertung ist eine sensible, verantwortungsvolle Aufgabe, die professionelles Know-how und einschlägige Erfahrungen verlangt. Die Zusammensetzung unseres Bewertungsteams richtet sich nach dem individuellen Bewertungsfall. So gewährleisten wir ein Höchstmaß an Expertise, um Ihren Bewertungsauftrag optimal zu erfüllen.

Ihre Wirtschaftsprüfer für Unternehmensbewertung in Darmstadt, Dresden und Freiberg.