Jahrgang 1961, Studium des Steuerrechts an der Fachhochschule Rotenburg/Fulda.
Langjährige Tätigkeit in der Finanzverwaltung des Landes Hessen - fast ausschließlich in der Amts- und Großbetriebsprüfung.
1997 Bestellung als Steuerberater, 2003 Bestellung als Wirtschaftsprüfer, 2008 Abschluss eines Weiterbildungsstudiums Steuerstrafrecht an der Fernuniversität Hagen, 2010 Bestellung als Fachberater für Internationales Steuerrecht, 2019 Bestellung in den Ausschuss Verfahrens- und Steuerstrafrecht der Bundessteuerberaterkammer.
Neben Bilanz- und Ertragsteuerrecht sowie dem steuerlichen Verfahrensrecht (komplexe Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanzbehörden und Finanzgerichten) liegen die Interessensschwerpunkte von Michael Haase im internationalen Steuerrecht und der damit in Zusammenhang stehenden Beratung von grenzüberschreitenden Mandaten, dem Umwandlungssteuerrecht sowie dem Steuerstrafrecht.
Auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer unterstützt er externe Kollegen bei der Betreuung von Außenprüfungen.