Johannes Heinlein studierte Rechtswissenschaften in Konstanz und Heidelberg. Anschließend absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Darmstadt, wobei er unter anderem in einer Darmstädter Zivilrechtskanzlei sowie in einer Boutique-Kanzlei für Handelsrecht und Gewerblichen Rechsschutz in Sydney tätig war. 

2018 erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Als Rechtsanwalt arbeitete Herr Heinlein zunächst für eine auf wirtschafts- und finanzrechtliche Fragen spezialisierte Kanzlei in Frankfurt; seit 2019 ist er bei der MOOG Partnerschaftsgesellschaft in Darmstadt tätig. 

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Heinlein liegen im Handels- und Wirtschaftsrecht sowie im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Dabei begleitet er Mandanten bei der Verhandlung, Gestaltung und Prüfung von Verträgen. Ebenso übernimmt er die Beratung bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen sowie die damit verbundene Prozessführung. Ein weiterer Schwerpunktbereich von Herrn Heinlein ist der Datenschutz. Als Datenschutzbeauftragter (IHK) unterstützt er Mandanten bei der Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen.