Wir beraten alle Beteiligten von Bauvorhaben mit ihren vielseitigen Beratungsanliegen. Diese Beratung beginnt im Idealfall bereits vor dem Beginn eines Bauprojekts, um die eigene Rechtsposition zu stärken und später nicht mehr korrigierbare Fehler zu vermeiden.
Eine durchdachte Vertragsgestaltung in Kenntnis des Werkvertragsrechts einschließlich der VOB/B dient aber zugleich auch einer reibungslosen Projektabwicklung und verhindert teure wie riskante Prozesse. Gemeinsam mit den in unserem Büro auf die steuerliche Behandlung von Immobilien spezialisierten Steuerberatern, beraten wir umfassend bei der Vertragsgestaltung und Strukturierung von Immobilienengagements.
Die Leistungen von Architekten und Ingenieuren sind mit sonstigen Werkverträgen nur ansatzweise vergleichbar. Hier geht es um spezifisches Fachwissen, häufig aus dem Bereich des Vergütungsrechts, sowie den Vorschriften der alten und neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Technisches Grundverständnis und langjährige praktische Erfahrung im Projektgeschäft befähigen uns dazu komplizierte Sachverhalte und Interessenlagen am Bau schnell zu erfassen und unseren Mandaten zielführende Lösungen anzubieten.
Ihre Rechtsanwälte für Baurecht in Darmstadt, Dresden und Freiberg.