Unternehmenskäufe und -verkäufe sind ein dynamischer und zentraler Bereich unserer anwaltlichen Beratung. Egal ob Trade Sale, Private Equity Investor oder Venture Capital – unsere Mandanten können sowohl von der Spezialisierung unserer M&A-Anwälte als auch von der breiten Aufstellung unserer Kanzlei profitieren.

So koordinieren unsere Anwälte häufig Transaktionsvorhaben und verhandeln Unternehmenskaufverträge, während unsere Steuerberater die vollständige steuerliche Seite der Transaktion abdecken können oder – je nach Wunsch des Mandanten –dem bestehenden Steuerberater zuarbeiten. Unsere Wirtschaftsprüfer unterstützen bei der Frage der Angemessenheit des Kaufpreises („Fairness Opinion“) oder prüfen Kaufpreisanpassungsmodelle. So lassen sich beispielsweise das Net/Debt- oder Working Capital-Adjustment mit einer genauen Prüfung der Bilanzpositionen häufig zugunsten des Mandanten optimieren.

Anders als viele mittelständische Kanzleien können wir Due Diligence-Prüfungen aus einer Hand anbieten. Neben der Legal Due Diligence decken wir selbstverständlich auch die Tax und Financial Due Diligence ab.

In den letzten Jahren konnten wir unsere Expertise im Bereich Venture Capital deutlich ausbauen. Wir beraten regelmäßig Gründer und Investoren bei Finanzierungsrunden und gestalten Beteiligungsverträge, sowohl bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung als auch bei Aktiengesellschaften oder Personengesellschaften.

Selbstverständlich begleitet unser M&A-Team Transaktionen auch komplett in englischer Sprache.

Sofern darüber hinaus Rechtsfragen aus anderen Jurisdiktionen berührt sind, können wir auf ein Netzwerk von Partnerkanzleien aus über 100 Ländern zurückgreifen. Regelmäßig koordinieren wir auf diese Weise grenzüberschreitende Transaktionen im Interesse unserer Mandanten.

Ihre Rechtsanwälte für Mergers & Acquisitions (M&A) in Darmstadt, Dresden und Freiberg.