Im Mietrecht beraten wir bei der Vertragsgestaltung und führen die Vertragsverhandlungen mit der Maßgabe, für unsere Mandanten ein optimales Ergebnis unter Ausnut-zung sämtlicher Verhandlungsspielräume zu erreichen. Die Sicherung und Ausweitung der Rechte unserer Mandanten haben hierbei oberste Priorität.

Soweit sich Mietverhältnisse problematisch entwickeln, führen wir Verhandlungen mit der Konfliktpartei, um sinnvolle Lösungen für die Weiterführung des Mietverhältnisses zu entwickeln. Wenn nötig, sprechen wir Kündigungen aus, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten und erheben rechtzeitig Räumungs- und Herausgabeklage gegen den Mieter, um weiteren Schaden abzuwenden.

Wir vertreten auf Vermieterseite Betreiber von Einkaufszentren und Immobilienfonds, aber auch alle anderen Eigentümer von gewerblichen Immobilien. Auf Mieterseite vertreten wir Mieter aus dem Mittelstand im Hinblick auf die Anmietung von Laden-, Büro- und anderen Gewerberäumen.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist ebenso die Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen im Bereich der Mietverwaltung. Wir entwerfen Dienstleistungsverträge im Facility-Management-Bereich, die die konkreten Bedürfnisse der Immobilienprofis berücksichtigen und unterstützen Sie bei Ihren beruflichen Herausforderungen.

Darüber hinaus überprüfen wir im Rahmen einer Immobilien Due Diligence Mietverträge und alle anderen mit dem Immobilienerwerb verbundenen Verträge, sowie die weiteren auch öffentlich rechtlichen Rahmenbedingungen der Immobilie.

Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht in Darmstadt, Dresden und Freiberg.