Der Erbschein dient dem Nachweis der Erbenstellung und wird immer dann benötigt, wenn der Erblasser Immobilienvermögen ohne notarielles Testament hinterlassen hat. Mit dem Erbschein kann nachgewiesen werden, wer mit welchem Anteil Erbe geworden ist und ob es gegebenenfalls Beschränkungen wie Testamentsvollstreckung oder Vor- und Nacherbschaft gibt.

Gegenüber der Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht hat die Protokollierung beim Notar in Darmstadt den Vorteil, dass das Verfahren weniger lange dauert. Die Kosten des Gerichts dieselben und richten sich nach dem Gegenstandswert.

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Was Sie für die Protokollierung eines Erbscheins benötigen

Um Ihren Notartermin in Darmstadt optimal vorbereiten zu können, haben wir Ihnen eine Checkliste mit allen benötigten Unterlagen für die Protokollierung des Erbscheins zusammengestellt.

Für die Protokollierung des Erbscheins werden folgende Dokumente benötigt:

  • Sterbeurkunde des/der Verstorbenen
  • Testament oder Erbvertrag
  • Bei nicht vorhandenen Testamenten: Geburts- oder Sterbeurkunden von Kindern, Ehegatten, Eltern und Geschwistern, Heiratsurkunde des/der Verstorbenen, ggf. Scheidungsurteil. Die Dokumente werden als Original oder beglaubigte Abschrift benötigt.
  • Vermögensaufstellung des Nachlasses. Bei Bedarf können Sie eine Vermögensaufstellung mit dem zuständigen Notar in Darmstadt vornehmen.