Mit der Errichtung einer Stiftung soll das Vermögen des Stifters auf Dauer einem von ihm bestimmten Zweck zugutekommen. Meist soll hierbei das Vermögen erhalten bleiben und nur die Erträge werden für gemeinnützige oder familiäre Zwecke verwendet. Die Wahl der Rechtsform hängt von den verfolgten Zwecken und den steuerrechtlichen Gegebenheiten ab.

Der Notar in Darmstadt hilft bei der Gestaltung der Satzung, der Auswahl der möglichen Stiftungsgremien und Kontrollorgane und der steueroptimierten Überführung des Stiftungsvermögens. Schließt das übertragene Vermögen Grundstücke ein, bedarf die Errichtung der Stiftung zwingend der Beurkundung durch den Notar.

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