Die gesetzlichen Regelungen der Erbfolge entsprechen häufig nicht dem tatsächlichen Willen des Erblassers. Der Notar in Darmstadt hilft hierbei bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Der Notar in Darmstadt berät zu Regelungen über die Verteilung des Vermögens („Teilungsanordnung“) und zur Berücksichtigung einzelner Personen und Nachlassgegenstände („Vermächtnis“). Ziel entsprechender Regelungen ist meist die Vermeidung von Erbstreitigkeiten oder der Erhalt des Vermögens. Das notarielle Testament ersetzt einen später eventuell erforderlichen Erbschein und vermeidet Auseinandersetzungen über die Testierfähigkeit des Erblassers und dessen tatsächlichen Willen. Klassische Regelungen wie die wechselseitige Erbeinsetzung von Eheleuten mit gemeinsamen Kindern aks Schlusserben (sog. „Berliner Testament“) gilt es ebenso zu gestalten wie außergewöhnliche Konstellationen in Patchwork-Familien oder bei umfangreichem Immobilien- oder Firmenvermögen.

Unsere Notare in Darmstadt beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments und Erbvertrags.

Buchen Sie jetzt online über unsere Notarterminbuchungsplattform einen Beratungs- oder Beurkundungstermin bei unseren Notaren in Darmstadt.

Was Sie für den Notartermin in Darmstadt benötigen

Um Ihren Notartermin in Darmstadt optimal vorbereiten zu können, haben wir Ihnen alle benötigten Unterlagen für die Gestaltung des Testaments bzw. Erbvertrags zusammengestellt.

Für den Notartermin benötigen wir unter anderem ein ausgefülltes Online-Formular mit allen notwendigen Angaben zum Testierenden. Das Formular können Sie vorab in Ruhe online ausfüllen. Im Online-Formular zur Gestaltung Ihres Testaments und Erbvertrags wird unter anderem die Geburtsregisternummer abgefragt. Diese ist in Ihrem Stammbuch oder auf der Geburtsurkunde zu finden. Sollte Ihnen Ihre Geburtsregisternummer nicht bekannt sein, können Sie die Auskunft hierüber auch bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen. Darüber hinaus benötigen wir eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises. Hierfür können Sie jedoch problemlos die Fotofunktion im Formular nutzen.

Bitte bringen Sie, falls vorhanden, bereits errichtete Testamente, Erbverträge und Eheverträge mit. Darüber hinaus können Sie sich vorab Gedanken zu einer möglichen Vermögensaufstellung machen.