Häufig als „Schenkung zu Lebzeiten“ oder auch „Übergabe mit warmer Hand“ bezeichnet, ermöglicht die vorweggenommene Erbfolge die Nutzung von Steuervorteilen und erspart unter Umständen den Erbschein. Je nach der gewählten Regelung entlastet sie den Übergeber einer Immobilie von deren Unterhalt und räumt ihm ein Wohnrecht oder Ansprüche Unterhalt ein. Übertragungen von bspw. Grundbesitz, Erb- sowie Geschäftsanteilen bedarf dabei immer einer notariellen Beurkundung.

Im Übergabevertrag kann der Notar in Darmstadt verschiedene Sicherungsmöglichkeiten vorsehen, etwa für den Fall, dass der Übernehmer vor dem Übergeber kinderlos verstirbt oder vermögenslos wird.

Vereinbaren Sie jetzt online über unsere Notarterminbuchungsplattform einen Beratungs- oder Beurkundungstermin in Darmstadt.

Was Sie für den Notartermin in Darmstadt benötigen

Um Ihren Notartermin in Darmstadt optimal vorbereiten zu können, haben wir Ihnen alle benötigten Unterlagen für eine vorweggenommene Erbfolge zusammengestellt.

Zur Vorbereitung eines Überlassungsvertrags, mit dem Sie Immobilien auf Nachkommen übertragen, benötigen wir unter anderem ein ausgefülltes Online-Formular mit allen notwendigen Angaben zu Ihrem Anliegen. Das Formular können Sie sich vorab in Ruhe anschauen und online ausfüllen.

Im Online-Formular werden unter anderem folgende Angaben benötigt:

  • Die Steuer-Identifikationsnummer (elfstellige Nummer). Bitte beachten, dass Ihre Steuer-ID nicht identisch mit der Steuernummer ist. Ihre Steuer-Identifikationsnummer können Sie entweder Ihrem Einkommenssteuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Falls Ihnen Ihre Steuer-Identifikationsnummer nicht bekannt sein sollte oder verloren gegangen ist, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut beantragen.
  • Löschungsunterlagen für zu löschende Grundbuchbelastungen. Bei Bedarf können die Löschungsunterlagen durch unseren Notar in Darmstadt angefragt werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an unser Notarbüro.
  • Verkehrswert bzw. Brandversicherungswert des Übertragungsobjekts.
  • Letztbekannter Grundbuchauszug bzw. Grundbuchdaten (Blatt, Flur und Flurstück). Diesen können Sie einem älteren Grundbuchauszug oder Kaufvertrag entnehmen. Sollten Ihnen keine Daten vorliegen, wenden Sie sich hierfür an den zuständigen Notar in Darmstadt. Zusammen können diese Daten über die genaue Adresse des Grundstücks ausfindig gemacht werden. Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit Ihr zuständiges Amtsgericht einen Grundbuchauszug zu beantragen. Im Orts- und Gerichtsverzeichnis können Sie Ihr zuständiges Gericht finden.

Bei Fragen zu den benötigten Unterlagen oder fehlenden Dokumenten können Sie sich jederzeit an unser Notarbüro in Darmstadt wenden. Der zuständige Notar und sein Team in Darmstadt unterstützen Sie hierbei gerne.