Die Errichtung und der Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien durch den Bauträger sind durch eine Vielzahl von Verbraucherschutzvorschriften (z.B. die Makler- und Bauträgerverordnung, MaBV) geregelt.

Der Notar in Darmstadt sorgt für deren Umsetzung und berücksichtigt das Risiko des Bauträgers im Hinblick auf die Finanzierung oder den Einsatz eigener Mittel. Er geht hierbei auf die Besonderheiten des Projekts ein. Meist ist er von Beginn der Planung an über den Grundstückserwerb, die Erstellung der Baubeschreibung bis zum Abverkauf einzelner Einheiten einbezogen.

Im notariell zu beurkundenden Bauträgervertrag sind zahlreiche Vorschriften zum Bautenstand, zu den damit verbundenen Zahlungspflichten und zur Einhaltung der Gewährleistungsvorschriften zu berücksichtigen.

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