Für die Finanzierung größerer Geldbeträge verlangt der Gläubiger – meist die Bank –  eine Absicherung. Insbesondere beim Erwerb von Immobilien werden an dem betreffenden Objekt sog. „Grundpfandrechte“ bestellt, die verwertet werden können, wenn der Schuldner seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. Während die Grundschuld unabhängig von der gesicherten Forderung ist und daher immer wieder verwendet werden kann, richtet sich die Höhe der Hypothek nach dem konkreten Kreditbetrag.

Eine Grundschuld in Darmstadt kann ohne dazugehöriges Dokument („Grundschuldbrief“) im Grundbuch eingetragen werden. Sie begründet ein eigenes Recht des Gläubigers, das unabhängig vom konkreten Darlehensvertrag besteht. Um die komplizierten Regelungen von Grundschuld und Hypothek ausgewogen zu berücksichtigen, empfiehlt sich eine Beurkundung durch den Notar in Darmstadt. Sollen – wie meist – neben der Grundschuld auch die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung und eine persönlichen Schuldübernahme erklärt werden, ist zur Aufklärung und zum Schutz des Schuldners die notarielle Beurkundung des Vertrages vorgeschrieben.

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