Kauf und Verkauf einer Immobilie in Darmstadt sind für die Beteiligten oft von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Dabei sorgt der Notar für eine ausgeglichene Gestaltung des Kaufvertrages. Er berücksichtigt eventuelle Belastungen wie Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten, schützt die Parteien beiderseits gegen Vermögensverlust, beschafft die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Bescheinigungen und sorgt für die reibungslose Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. Unsere Notare übernehmen Beurkundungen deutschlandweiter Immobilien. Die zu verkaufte oder gekaufte Immobilie muss sich daher nicht in Darmstadt befinden. Es findet lediglich die Beurkundung in unserer Kanzlei in Darmstadt statt.

Buchen Sie jetzt online über unsere Notarterminbuchungsplattform einen Beratungs- oder Beurkundungstermin bei unseren Notaren in Darmstadt.

Was Sie für den Notartermin in Darmstadt benötigen

Unsere Notare in Darmstadt unterstützen Sie bei dem Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie. Um sich optimal auf die Beurkundung in Darmstadt vorbereiten zu können, haben wir Ihnen eine Checkliste mit allen benötigten Unterlagen für den Immobilienkauf bzw. -verkauf zusammengestellt:

  • Ausgefülltes Online-Formular mit Angaben zur Immobilie, dem/r Verkäufer sowie Käufer.
  • Die Steuer-Identifikationsnummer. Bitte beachten Sie, dass Ihre Steuer-ID nicht identisch mit der Steuernummer ist. Ihre Steuer-Identifikationsnummer können Sie entweder Ihrem Einkommenssteuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Falls Ihnen Ihre Steuer-Identifikationsnummer nicht bekannt sein sollte oder verloren gegangen ist, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut beantragen.
  • Vom Käufer den Grundschuldbestellungsauftrag der finanzierenden Bank. Falls Ihnen zum Tag der Beurkundung kein Grundschuldbestellungsauftrag Ihrer Bank vorliegt, kann dieser auch nachträglich beurkundet werden. Jedoch ist hierbei zu beachten, dass die Finanzierungssumme erst nach einer erfolgreichen Beurkundung von der Bank ausgezahlt wird.
  • Löschungsunterlagen (Angaben zum Darlehen und Ansprechpartner) der zu löschenden Grundbuchbelastungen des Verkäufers. Bei Bedarf können die Löschungsunterlagen durch unseren Notar in Darmstadt angefragt werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an unser Notarbüro.
  • Grundbuchdaten (Blatt, Flur und Flurstück). Diese können Sie auch einem älteren Grundbuchauszug oder Kaufvertrag entnehmen. Sollten Ihnen keine Daten vorliegen, wenden Sie sich hierfür an den zuständigen Notar in Darmstadt. Zusammen können die Grundbuchdaten über die genaue Adresse des Grundstücks ausfindig gemacht werden. Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit einen Grundbuchauszug über Ihr zuständiges Amtsgericht zu beantragen. Im Orts- und Gerichtsverzeichnis können Sie Ihr zuständiges Gericht finden.