Durch einen Übergabevertrag soll eine Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge schon zu Lebzeiten an spätere Erben übergeben werden. Hierdurch können Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge genutzt werden. Meist soll dabei der Übergeber so abgesichert sein, dass er in seiner Lebensführung nicht beeinträchtigt wird. Dies kann durch die Einräumung von Nießbrauch, Wohnungsrechten oder Pflegeverpflichtungen sowie von Rückforderungsrechten erfolgen. Der Notar in Darmstadt berät hier zu den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten von Übergabeverträgen. Unsere Notare übernehmen Beurkundungen deutschlandweiter Immobilien. Die zu übertragende Immobilie muss sich daher nicht in Darmstadt befinden. Es findet lediglich die Beurkundung in unserer Kanzlei in Darmstadt statt.

Buchen Sie jetzt online über unsere Notarterminbuchungsplattform einen Beratungs- oder Beurkundungstermin bei unseren Notaren in Darmstadt.

Was Sie für den Notartermin in Darmstadt benötigen

Unsere Notare beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung des Übergabevertrags Ihrer Immobilie. Um sich optimal auf den Notartermin in Darmstadt vorzubereiten, haben wir Ihnen eine Checkliste mit allen benötigten Unterlagen für die Übergabe einer Immobilie zu Lebzeiten zusammengestellt:

  • Ausgefülltes Online-Formular mit Angaben zur Immobilie, dem Übergeber sowie Erwerber.
  • Die Steuer-Identifikationsnummer (elfstellige Nummer). Bitte beachten Sie, dass Ihre Steuer-ID nicht identisch mit der Steuernummer ist. Ihre Steuer-Identifikationsnummer können Sie entweder Ihrem Einkommenssteuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Falls Ihnen Ihre Steuer-Identifikationsnummer nicht bekannt sein sollte oder verloren gegangen ist, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut beantragen.
  • Löschungsunterlagen für zu löschende Grundbuchbelastungen. Bei Bedarf können die Löschungsunterlagen durch unseren Notar in Darmstadt angefragt werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an unser Notarbüro.
  • Verkehrswert bzw. Brandversicherungswert des Übertragungsobjekts.
  • Letztbekannter Grundbuchauszug bzw. Grundbuchdaten (Blatt, Flur und Flurstück). Diesen können Sie einem älteren Grundbuchauszug oder Kaufvertrag entnehmen. Sollten Ihnen keine Daten vorliegen, wenden Sie sich hierfür an den zuständigen Notar in Darmstadt. Zusammen können diese Daten über die genaue Adresse des Grundstücks ausfindig gemacht werden. Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Grundbuchauszug zu beantragen. Im Orts- und Gerichtsverzeichnis können Sie Ihr zuständiges Gericht finden.