Obgleich in Deutschland ein Gebäude nicht ohne das dazugehörige Grundstück erworben werden kann, sieht das Wohnungseigentumsgesetz die Möglichkeit vor, ideelle Teile eines Grundstücks mit einzelnen Wohneinheiten zu kaufen. Der Notar berät bei der Errichtung der entsprechenden Teilungserklärung und berücksichtigt die Interessen von Verkäufer, Käufer und Wohnungseigentümergemeinschaft.

In einem Kaufvertrag über Wohnungseigentum finden sich Regelungen zum Sondereigentum (das dem Eigentümer ausschließliche Nutzungsrechte einräumt), zum Gemeinschaftseigentum (das allen Wohnungseigentümern Nutzungsrechte gewährt) und zu Sondernutzungsrechten (die für einzelne Eigentümer ausschließliche Rechte an gemeinschaftlichen Flächen wie z.B. Keller oder Kfz-Abstellplätzen vorsehen).

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