Für die Gründung und Veräußerung von Unternehmen oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen sieht das Gesetz in vielen Fällen zwingend eine Beurkundung durch den Notar vor. Damit sollen voreilige und in ihren rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen unterschätzte Rechtsgeschäfte vermieden werden. Der Notar berät bei der richtigen Unternehmenswahl, der rechtlichen Gestaltung, der Umwandlung bestehender Unternehmen und reicht die erforderlichen Anmeldungen der Geschäftsführer beim Handelsregister ein.