Die Anteilsübertragung, also die Veräußerung und Übertragung, ist bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) notariell zu beurkunden. Übertragungen von Anteilen bei einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Kommanditgesellschaft (KG) sowie Partnerschaftsgesellschaft bedarf nicht zwingend einer notariellen Beurkundung. Jedoch ist hierbei zu beachten, dass bspw. eine Änderung im Gesellschaftsvertrag einer Eintragung im Handelsregister bedarf. Übertragungen aller Arten erfordern Regelungen, um eine einwandfreie Anteilsübertragung zu gewährleisten. Daher ist eine vertragliche Ausgestaltung notwendig. Unsere Notare in Darmstadt beraten Sie dabei und stehen Ihnen mit Ihrer langjährigen Erfahrung zu Seite.

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Was Sie für den Notartermin in Darmstadt benötigen

Bitte beachten Sie, dass zum Tag der Beurkundung von allen Beteiligten ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorliegen muss. Wenden Sie sich an den zuständigen Notar in Darmstadt, falls einer der Ausweise abgelaufen sein sollte oder verloren gegangen ist.

Für die Veräußerung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen benötigen wir neben dem Lichtbildausweis aller Beteiligten ein ausgefülltes Online-Formular, in dem alle notwendigen Daten zur Gesellschaft, Gesellschaftern sowie Geschäftsführern einzutragen ist. Das Formular können Sie vorab in Ruhe online ausfüllen.