Die Auflösung einer Gesellschaft ist je nach Gesellschaftsform ein langwieriges Verfahren, in dem gesetzliche Formalien eingehalten werden müssen. Das Verfahren lässt sich in die Auflösung, der Liquidation sowie Löschung der Gesellschaft im Handelsregister unterteilen. 

Die Auflösung einer Gesellschaft ist in beglaubigter Form durch den Notar im Handelsregister anzumelden. Unsere Notare in Darmstadt unterstützen Sie bei der Auflösung Ihrer Gesellschaft und stehen Ihnen hierbei als ein unabhängiger Partner zu Seite.

Vereinbaren Sie jetzt online über unsere Notarterminbuchungsplattform einen Beratungstermin in Darmstadt.