Bei einer Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung wird das Grund- bzw. Stammkapital einer Gesellschaft angepasst.

Kapitalherabsetzung Beurkundung

Bei einer Kapitalherabsetzung kann zwischen einer effektiven und nominellen Kapitalveränderung unterschieden werden. Dabei ist zu beachten, dass bei einer GmbH eine Kapitalherabsetzung nicht unter 25.000 € erfolgen darf. Alle Kapital veränderten Maßnahmen bedürfen einer notariellen Beurkundung und einer Anmeldung im Handelsregister.

Ist eine steuerliche Beurteilung gewünscht, kann auf die jeweils spezialisierten Steuerberater der MOOG Partnerschaftsgesellschaft in Darmstadt zurückgegriffen werden.

Kapitalerhöhung Beurkundung

Eine Kapitalerhöhung kann als effektive-, also gegen zusätzliche Bar- oder Sacheinlagen, oder als Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgen. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird kein zusätzliches Vermögen zugeführt, sondern Rücklagen aus der Unternehmensbilanz in Stammkapital umgewandelt.

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