Das Umwandlungsgesetz ermöglicht Unternehmen die Veränderung der Unternehmensrechtsform sowie Vermögensstruktur. Dies kann aus unterschiedlichsten Gründen erfolgen. Nach dem Umwandlungsgesetz wird zwischen vier Arten der Umwandlung unterschieden:

  1. Verschmelzung
  2. Spaltung
  3. Vermögensübertragung
  4. Formwechselnde Umwandlung

Unsere Notare in Darmstadt beraten Sie zu den verschiedenen Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz und außerhalb des Umwandlungsgesetzes. Ist eine steuerliche Beurteilung gewünscht, kann auf die jeweils spezialisierten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der MOOG Partnerschaftsgesellschaft in Darmstadt zurückgegriffen werden.

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