Die Rechtsanwälte der MOOG Partnerschaftsgesellschaft beraten Sie an allen drei Standorten der Kanzlei – Darmstadt, Dresden und Freiberg – selbstverständlich auch auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.

Das Gesellschaftsrecht regelt die verschiedenen Rechtsformen, die Unternehmen gemäß ihrer Bedürfnisse wählen können. Dabei handelt es sich um privatrechtliche Personenvereinigungen, die sich zur Erreichung eines bestimmten Zwecks zu Gesellschaften zusammenschließen. Dazu zählen unter anderem die GbR, die OHG und KG, sowie als Kapitalgesellschaften die AG und die GmbH. Seit einigen Jahren wurden die wählbaren Rechtsformen im Gesellschaftsrecht um das so genannte Societas Europaea (SE) erweitert. Neben dem deutschen Gesellschaftsrecht hat in Deutschland auch das gemeinsame Gesellschaftsrecht der EU-Mitgliedstaaten Geltung.

Im Gesellschaftsrecht gehören die Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaften und Gesellschaftern mit zu den spannendsten Rechtsbeziehungen. Einerseits sind die Interessen der Gesellschafter gemeinsam auf das Gesellschaftsziel gerichtet, andererseits werden sehr wohl unterschiedliche Einzelinteressen verfolgt. Die Rechtsanwälte der MOOG Partnerschaftsgesellschaft in Darmstadt, Dresden und Freiberg beraten Sie, um etwaige Interessenskonflikte zu schlichten beziehungsweise von vorneherein zu vermeiden. Beispielsweise geht es dabei um die Wahl der richtigen Rechtsform, der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages, aber auch um Beistand bei Unternehmenstransaktionen und Umwandlungen.

Einige unserer Rechtsanwälte sind auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts spezialisiert und stehen Unternehmen sowie Freiberuflern beratend zur Seite. Wir unterstützen unsere Mandanten auch über unsere Standorte Darmstadt, Dresden und Freiberg hinaus bei der Entwicklung von Vertriebskonzepten, der Gestaltung von Projektverträgen, bei Unternehmenskäufen / M&A, Restrukturierungen oder bei der Vertragsgestaltung im internationalen Kontext.

Unverzichtbar ist dabei eine genaue Kenntnis der handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, verknüpft mit profunden Kenntnissen des Steuerrechts. Dies gilt beispielsweise für Gewinnverteilungsabreden genauso wie für die Ausgestaltung von Pensionszusagen oder Tantiemen. Da unsere Spezialisten im Gesellschaftsrecht gleichzeitig Fachanwälte für Steuerrecht oder Steuerberater sind, ist die steuerrechtliche Absicherung gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen für uns selbstverständlich.

Transparenzregistereintragung

Von der Pflicht zur Eintragung einer Gesellschaft oder sonstigen Personenvereinigung in das bereits seit 2017 in Deutschland existierende Transparenzregister waren bisher solche Unternehmen ausgenommen, die bereits in einem anderen Register (beispielsweise Handelsregister) eingetragen sind. Diese Befreiung von der Eintragungspflicht ins Transparenzregister wird mit einer aktuellen Gesetzesänderung, die zum 01.08.2021 in Kraft tritt, aufgehoben.

Hier erfahren Sie mehr über das Transparenzregister sowie die Gesetzesänderung. Weitere Informationen finden Sie auch in diesem Blog Beitrag.

Wir unterstützen bei der Ersteintragung ins Transparenzregister sowie bei späteren Meldungen über Veränderungen.

Ihre Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Darmstadt, Dresden und Freiberg.