Nicht erst im Alter, sondern schon in jungen Jahren sollte man für die Lebenssituationen vorsorgen, die sich keiner wünscht: Aufgrund Unfall oder Krankheit ist man nicht in der Lage, selbst zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Hier helfen notariell beurkundete Erklärungen wie die Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung (beide gemeinsam: „Generalvollmacht“). Sie berechtigen eine oder mehrere Vertrauenspersonen, gegenüber Banken, Versicherungen, Geschäftspartnern, Pflegeeinrichtungen oder den behandelnden Ärzten aufzutreten und die Interessen des Vollmachtgebers ohne langwierige Gerichtsverfahren durchzusetzen. In vielen Fällen helfen die entsprechenden Regelungen, eine ohne sie notwendige Betreuung oder Einbeziehung unbekannter Dritter zu vermeiden. 

Vorsorgevollmacht Darmstadt

Um einem Bevollmächtigten diejenigen Kompetenzen einzuräumen, die er im Notfall ausüben können soll, wird in der Vorsorgevollmacht festgelegt, welche Rechtsgeschäfte der Bevollmächtigte tätigen kann. Der Notar hilft dem Vollmachtgeber, die richtigen Formulierungen zu finden und eventuell gewollte Einschränkungen (etwa zur Veräußerung von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen) festzulegen.

Patientenverfügung Darmstadt

Als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht empfiehlt sich eine Patientenverfügung. Damit kann der Wille des Patienten anhand der individuellen Werte und Vorstellungen durchgesetzt werden, wenn er selbst nicht mehr zu einer Willensäußerung in der Lage ist. Die notarielle Beurkundung in Darmstadt hilft über Zweifel an der Geschäftsfähigkeit hinweg und gewährleistet durch rechtssichere Formulierungen, dass das tatsächlich Gewollte zur Umsetzung kommt.


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