Unternehmen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, ihren Jahres- oder Konzernabschluss prüfen zu lassen, nehmen die Möglichkeit zu freiwilligen Prüfungen gerne wahr, bevor die eigene Bank sie hierzu auffordert.
Eigeninitiative zeigt hier Weitsicht. Ein geprüfter Abschluss bestätigt die Seriosität und das Risikobewusstsein eines Unternehmers und ist bei Banken gern gesehen. Dabei stimmen wir mit unseren Mandanten im Vorfeld genau die Leistungen ab, die sie tatsächlich benötigen.
Neben diesen Ordnungsmäßigkeitsprüfungen führen wir weitere betriebswirtschaftliche und steuerliche Prüfungen durch, diese sind:
- Prüfung innerbetrieblicher Abläufe
- Prüfung des Risikomanagement- und Überwachungssystems
- Due Diligence-Prüfungen
- Prüfung von Sanierungskonzepten
- Erstellung von Sonderbilanzen für Zwecke der Unternehmensrestrukturierung
- Auseinandersetzung, Sanierung, Liquidation, Kreditvergabe
- Prüfung von Verrechnungspreisen und Kostenumlagen
- Kassenprüfung nach § 69 InsO