Das Handelsrecht ist das besondere Recht des Kaufmanns und regelt die Rechtsbeziehungen zu seinen Geschäftspartnern, sowie die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmen. Dabei gilt das Handelsrecht nicht nur für Kaufleute, sondern auch für Handwerk, Industrie und weitere Wirtschaftszweige.
Da Unternehmen und Unternehmer im Fokus unserer Mandantenbeziehungen stehen, sind die Rechtsanwälte der MOOG Partnerschaftsgesellschaft mit Kanzleien in Darmstadt, Dresden und Freiberg mit den vielseitigen Regelungen des Handelsrechts vertraut. Dabei gilt es, nicht nur die verschiedenen Kaufmannsarten zu unterscheiden, sondern auch die Besonderheiten, die es so nur im Handelsrecht gibt, zu kennen.
Beispielsweise geht es dabei um die Abgrenzung, wann das Bürgerliche Gesetzbuch und wann das Handelsrecht greift, oder um die Anwendung des Handelsbrauchs, welcher sich nur im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten entwickeln kann und somit nicht für Verbraucher gilt.
Vertrauen sie ihrem Rechtsanwalt für Handelsrecht an einem unserer Standorte in Darmstadt, Dresden oder Freiberg.
Wir beraten in Fragen des Handelskaufs, des Rechts der Handelsvertreter, der Vertragshändler sowie der übrigen Formen der Absatzermittler. Regelmäßig beziehen wir internationale Regelungen für den grenzüberschreitenden Handelskauf wie beispielsweise INCOTERMS oder das UN-Kaufrecht in unsere Beratung und Vertragsgestaltung mit ein.
Ihre Rechtsanwälte für Handelsrecht in Darmstadt, Dresden und Freiberg.