Daten sind die Rohstoffe der Zukunft – und auch bereits der Gegenwart

Personenbezogene Daten sind aber auch von großen Bedeutung für das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Menschen. Unsere Rechtsordnung stellt daher immer strengere Regeln zum Schutz personenbezogener Daten auf. Ihren vorläufigen Höhepunkt findet diese Entwicklung in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 verbindlich ist. Spätestens ab diesem Stichtag ist Datenschutz eines der wichtigsten Compliance-Themen für alle Unternehmen in Deutschland und Europa.
 

Beratung im Datenschutzrecht

Unsere Rechtsanwälte beraten Unternehmen in allen Fragen des Datenschutzes und stellen gemeinsam mit unseren Mandanten die Beachtung der DSGVO sowie weiterer Gesetze sicher. Wichtig sind uns hierbei pragmatische, aber sichere Lösungen. Unsere Schwerpunkte liegen aufgrund persönlicher Spezialisierungen auf den Gebieten des Beschäftigtendatenschutzes sowie an den Schnittstellen zum Wettbewerbs- und IT-Recht. Wir unterstützen Sie z.B. bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen, der Formulierung von Betriebsvereinbarungen und Einwilligungen und der Einführung von neuen datenschutzrechtlichen Verfahren.

Suchen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten?

Aufgrund erheblicher Nachfrage in den Unternehmen haben wir zudem unser Angebot für unsere Mandanten erweitert: Für unsere Mandanten bieten wir jetzt auch die Dienste eines externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG 2018 an. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse!

Ihre Rechtsanwälte für Datenschutzrecht in Darmstadt, Dresden und Freiberg.