Wir beraten unsere Mandanten in allen steuerstrafrechtlichen Fragen; dies umfasst insbesondere die Erstellung von Selbstanzeigen, Verfahren der Nachbesteuerung und Abgabe der notwendigen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt.
Außerdem vertreten wir unsere Mandanten in steuerlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren/Strafbefehlsverfahren, in laufenden Ermittlungsverfahren gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und werden als Strafverteidiger in Steuerstrafverfahren tätig.
Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen stellen wir die Beachtung aller Rechtsvorschriften zum Schutz der Steuerpflichtigen sicher. Entsteht bei Betriebsprüfungen der Verdacht auf Steuerhinterziehung, beraten wir, wie hierauf sinnvoll zu reagieren ist.
Im Steuerstrafrecht arbeiten wir immer wieder vertrauensvoll mit Rechtsanwälten oder Steuerberatern anderer Kanzleien zusammen und ergänzen deren steuerliche oder strafrechtliche Expertise durch die entsprechenden Berufsträger. Dabei respektieren wir stets das bestehende Mandatsverhältnis.
Ihre Steuerberater und Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht in Darmstadt, Dresden und Freiberg.