Unabhängiger und unparteiischer Partner – Ihr Notar in Darmstadt

Unabhängiger und unparteiischer Partner – Ihr Notar in Darmstadt

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften. Unsere Notare in Darmstadt sind sogenannte Anwaltsnotare. Das bedeutet, dass unsere Notare in Darmstadt zugleich als Rechtsanwälte in unserer Kanzlei tätig sind. Der Notar ist in der Pflicht unabhängig und unparteiisch zur Seite zu stehen und im Interesse des jeweiligen Mandanten zu handeln. Die Wahl des Notars können Sie frei wählen. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass Beurkunden nur in den jeweiligen Amtsbezirken erfolge darf.

Wussten Sie, dass nach § 4 BNotO nur so viele Notare bestellt werden, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht? Der Beruf zum Notar ist demnach begrenzt und nicht frei ausübbar.

Vereinbaren Sie jetzt online über unsere Notarterminbuchungsplattform einen Beratungs- oder Beurkundungstermin in Darmstadt.

Ihr Notartermin in Darmstadt wird bei uns professionell und mandantenorientiert vorbereitet. Ihr Anliegen steht für uns an oberster Stelle. Daher sehen wir es als unsere Pflicht an, Ihnen als ein unabhängiger Partner zu Seite zu stehen und Sie in Ihren notariellen Geschäften zu unterstützen.

Unsere Notare in Darmstadt stehen Ihnen bei bedeutenden Ereignissen des Lebens zur Seite. Unsere Notare in Darmstadt unterstützen Sie beim Grundstücks- und Immobilienkauf, bei Übergabe- oder Schenkungen, bei der Gestaltung von Eheverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen oder bei der Errichtung von Testamenten.

Auch für Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Bauträgerverträgen oder der Bestellung einer Hypothek und Grundschuld ist meist eine Gestaltung und Beurkundung der erforderlichen Verträge durch einen Notar erforderlich.

Unsere Notare in Darmstadt stehen auch bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Zu den Aufgaben des Notars in Darmstadt gehören zudem die Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG usw.), Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen und die Anmeldung von Veränderungen zum Handelsregister sowie Umwandlungen von Unternehmen.