Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass Auseinandersetzungen mit dem Fiskus vor Gericht vermieden werden sollten. Durch langwierige Verfahren entstehen Kosten und Unsicherheiten sind oft jahrelang nicht beseitigt.

Aus diesem Grund versuchen wir über die fachliche Auseinandersetzung im Rahmen der Veranlagung und — wenn nötig — im Rahmen von außergerichtlichen Rechtsbehelfen zu einer für den Mandanten befriedigenden Lösung zu kommen. Sollte dies nicht möglich sein, führen wir aber auch den Rechtsstreit bis zum Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht oder europäischen Instanzen, bevor wir unseren Mandanten zu schlechten Kompromissen raten.

Die Bereitschaft, bei Bedarf alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, als auch die langjährige Erfahrung unserer spezialisierten Fachanwälte für Steuerrecht erhöhen gleichzeitig die Aussicht, ein positives Verhandlungsergebnis zu erzielen.

Ihre Steuerberater für Rechtsbehelfe und Finanzgerichtsverfahren in Darmstadt, Dresden und Freiberg.