Wir beraten Unternehmen, die im Wettbewerb stehen. Dies beginnt mit dem eigenen Firmennamen, der rechtsberatenden Begleitung bei der Entwicklung von Werbe -und Marketingstrategien für neue Produkte oder dem Auftritt im Internet.

Unsere Beratung setzt damit dort an, wo spätere Angriffe von Mitbewerbern durch Abmahnung, einstweilige Verfügung, strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung oder Schadensersatz verhindert werden können. Dazu entwickeln wir Strategien zur Streitvermeidung.

Wir geben uns jedoch nicht damit zufrieden, unsere Mandanten auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sondern entwickeln gleichzeitig kreative Alternativen, die gesetzten Ziele unserer Mandanten zu erreichen.

Ebenso entwickeln wir Strategien, die zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs anderer Marktteilnehmer eingesetzt werden können. So überprüfen wir die Gestaltung der Werbemaßnahmen von Wettbewerbern auf unlautere Bestandteile, führen Recherchen und Ermittlungen zum Umfang der Verstöße durch und mahnen wettbewerbswidriges Verhalten konsequent ab.

Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich werden, nehmen wir aktiv und rasch die vielfältigen prozessualen Möglichkeiten wahr, die Rechte unserer Mandanten durchzusetzen.

Ihre Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht in Darmstadt, Dresden und Freiberg.