Die einmal gewählte Rechtsform eines Unternehmens muss nicht auf Dauer die richtige sein. Aus haftungsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen oder steuerlichen Gründen sind Umwandlungen sinnvoll und erforderlich.
Wichtig ist, dass diese steuerneutral erfolgen, ohne Steuerschuldner zu belasten. Hier setzt unsere Beratung ein. Wir entwickeln Konzepte, entwerfen die Verträge und notwendigen Gesellschafterbeschlüsse bis zur Unterschriftsreife.
Auch Spaltungen, Verschmelzungen oder Vermögensübertragungen im Ganzen sind steuerneutral möglich. Voraussetzung ist eine intensive Kenntnis des handelsrechtlichen und steuerlichen Umwandlungsrechtes.
Unsere Fachanwälte für Steuerrecht oder Steuerberater begleiten solche Prozesse von der ersten Idee bis zur Umsetzung nach der notariellen Beurkundung.
Umwandlungen stellen regelmäßig Betriebsübernahmen im Sinne von § 613a BGB dar. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht decken diesen Teil der Umwandlungsvorgänge mit ihrem Fachwissen ab.
Ihre Rechtsanwälte für Umwandlungsrecht in Darmstadt, Dresden und Freiberg.