Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in dem unter anderem Unternehmen sowie Kaufleute aufgeführt werden. Die Anmeldung in das Handelsregister bedarf einer notariellen Beurkundung.

Wann bedarf es der Anmeldung zum Handelsregister?

Laut der Bundesnotarkammer sind Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen, wenn "sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse des Unternehmens ändern". So gelten bspw. folgende Ereignisse als eintragungspflichtig:

  • Unternehmensgründung (jedenfalls für die meisten Rechtsformen)
  • Kapitelerhöhungen sowie Kapitalherabsetzungen
  • Änderungen des Gesellschaftsvertrags (bspw. Änderung des Firmennamens, Sitz und Anschrift)
  • Erteilung oder Widerruf von Prokura
  • Neubestellung oder Ausscheiden eines Geschäftsführers
  • Auflösung und Erlöschung einer Gesellschaft

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Was Sie für den Notartermin in Darmstadt benötigen

Die benötigten Unterlagen zur Anmeldung zum Handelsregister sind von dem einzutragenden Ereignis abhängig. Grundsätzlich benötigen wir, neben den ereignisspezifischen Unterlagen, ein ausgefülltes Online-Formular, in dem die Daten der anzumeldenden Gesellschaft einzutragen sind. Das Formular können Sie vorab in Ruhe ausfüllen.

Ansonsten werden je nach einzutragendem Ereignis folgende Unterlagen benötigt:

Unternehmensgründung Darmstadt

  • Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
  • Beschluss über Geschäftsführerbestellung
  • Gesellschafterliste
  • Bei Sachgründung außerdem: Verträge über Sacheinlagen, Sachgründungsbericht und Wertnachweis

Kapitalerhöhung Darmstadt

  • Notariell beurkundeter Kapitalerhöhungsbeschluss
  • Notariell beurkundete Übernahmeerklärungen mit einer Liste der Übernehmer
  • Neufassung des Gesellschaftsvertrags
  • Gesellschafterliste
  • Bei Sachkapitalerhöhung außerdem: Verträge über Sacheinlagen, Sachkapitalerhöhungsbericht sowie Wertnachweis

Kapitalherabsetzung

  • Notariell beurkundeter Kapitalherabsetzungsbeschluss
  • Neufassung des Gesellschaftsvertrags
  • Gesellschafterliste
  • Bei ordentlicher Kapitalherabsetzung außerdem: Nachweis über Veröffentlichung des Kapitalherabsetzungs­beschlusses in den Gesellschaftsblättern

Änderung des Gesellschaftervertrags Darmstadt Notar

  • Notariell beurkundeter Gesellschafterbeschluss
  • Neufassung des Gesellschaftervertrags

Erteilung oder Widerruf von Prokura

  • Bei einer Erteilung oder Widerruf werden keine weiteren Unterlagen benötigt.

Neubestellung eines Geschäftsführers 

  • Gesellschafterbeschluss über die Geschäftsführerbestellung

Ausscheiden eines Geschäftsführers 

  • Gesellschafterbeschluss über Abberufung oder Niederlegungserklärung des Geschäftsführers mit Nachweis des Zugangs bei den Gesellschaftern
  • Bei Todesfall: Sterbeurkunde des Geschäftsführers

Auflösung einer Gesellschaft Darmstadt Notar

  • Gesellschafterbeschluss über Auflösung
  • Bestellung von Liquidatoren